Das klinisch-psychologische Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit im Rahmen der Gefährlichkeitsprognose (Österreich)

Termin
Mi. 04.06.2025 16.00 Uhr bis 19.15 Uhr

4 Einheiten
Ort
Webinar

 

Den Link zur Online-Veranstaltung erhalten Sie spätestens zwei Tage vor dem Webinar per Email zugesandt

Seminargebühr
€ 96,- inkl. USt
Empfohlen für:

Klinische Psycholog:innen

Ziele
Die Teilnehmer:innen haben einen guten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zurechnungsfähigkeit und der Unterbringung im Maßnahmenvollzug §21/1 und §21/2 StGB. Sie lernen die Testverfahren für die psychologische Begutachtung der Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit kennen. Sie erhalten einen groben Überblick über Prognoseinstrumente der Gefährlichkeitseinschätzung. Die Teilnehmer:innen erhalten einen Einblick in die Befundaufnahme und den formalen Aufbau des Gutachtens zur Frage der Zurechnungsfähigkeit im Strafverfahren. Kennenlernen der Arbeit eines forensischen Psychologen.
 

Inhalt
•    Rechtliche Grundlagen der Zurechnungsfähigkeit im Strafverfahren (§11 StGB)
•    Rechtliche Grundlagen der Unterbringung in einem forensisch therapeutischen Zentrum nach §21/1 StGB und nach §21/2 StGB
•    Die psychologische Untersuchung der Zurechnungsfähigkeit im Strafverfahren
•    Praktische Durchführung einer psychologischen Untersuchung der Gefährlichkeitsprognose im Verfahren zur bedingten Entlassung aus der Maßnahme
•    Fallbeispiele
•    Diskussion
 

Literaturempfehlung
•    Endrass, J., Rosegger A., Urbaniok F., Borchard B. (Hrsg.) (2012). Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftätern Berlin: Medizinisch Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft
•    Haller R. (1996). Das Psychiatrische Gutachten. Wien: Manz Verlag. 
•    Konrad N, Rasch W (2014). Forensische Psychiatrie. Stuttgart: Kohlhammer.
•    Nedopil, N. (2005). Prognosen in der Forensischen Psychiatrie. Lengerich: Pabst Science Publishers.
•    Volbert R, Steller M (2008). Handbuch der Rechtspsychologie. Göttingen: Hogrefe

Anrechnung

NEUROPSY Weiterbildungscurriculum Psychologische:r Gutachter:in
4 EH