Warum soll ich klinisch-psychologische:r Sachverständige:r werden?
Lieber Kolleginnen und Kollegen!
Als ich vor über 10 Jahren mit meiner nebenberuflichen Tätigkeit als klinisch-psychologischer Sachverständiger begonnen habe, standen für mich vor allem die Herausforderungen durch eine berufliche Tätigkeit in einem neuen Arbeitsbereich und die Aussicht auf ein gutes Nebeneinkommen im Vordergrund. Und nach über 10 Jahren haben sich beide Erwartungen erfüllt.
Als klinisch-psychologische:r Sachverständige:r kann man berufliches Wissen, das man über viele Jahre erworben hat, in ein neues Arbeitsfeld einbringen. Daneben muss man aber auch neues Wissen erwerben. So ist es im Rahmen eines Gutachtens natürlich notwendig, dass man Befunde und Schlussfolgerungen auch nachvollziehbar begründen kann. Das ist bei Routinebefunden nicht immer notwendig und führt dazu, dass man vieles überdenken und vielleicht auch nochmals nachlesen muss. Letztendlich führt die gutachterliche Tätigkeit dazu, dass man sein Fachwissen stärkt und ständig neu dazulernen kann.
Es gibt sehr viele verschiedene Fachbereiche, in die man sich einarbeiten und dann tätig werden kann. Das beginnt bei familienpsychologischen Fragestellungen im Rahmen von Pflegschaftsverfahren, geht über Schmerzengeldverfahren vor Zivilgerichten bis zu Gefährlichkeitsprognosen im Rahmen forensischer Fragestellungen. Die Fachbereiche sind sehr vielfältig und auch sehr unterschiedlich, sodass eigentlich für jede Interessenslage etwas dabei ist. Ein weiterer positiver Aspekt der gutachterlichen Tätigkeit ist, dass man sich auch nach und nach andere Bereiche erarbeiten kann. Bei mir war es so, dass ich zuerst fast ausschließlich Gutachten im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts erstellt habe. Mittlerweile werde ich regelmäßig auch im Rahmen von Zivilprozessen vom Arbeits- und Sozialgericht oder auch von Versicherungen beauftragt.
In Österreich sind nur ca. 160 gerichtlich beeidete Sachverständige in der Liste des Bundesministeriums angeführt. Das ist in Anbetracht der hohen Zahl an Gerichtsverfahren, in denen auch klinisch-psychologische Sachverständigengutachten aus dem psychischen Bereich notwendig sind, sehr wenig. D.h. die Nachfrage nach Sachverständigen ist nach wie vor sehr groß. Im Westen Österreichs ist die Situation derzeit so, dass Gerichte in Vorarlberg zum Teil auf Sachverständige in Tirol oder Salzburg zurückgreifen müssen, weil es vor Ort nur wenige Sachverständige gibt und die wenigen sehr ausgelastet sind.
Die Sachverständigentätigkeit wird von Gerichten und Versicherungen gut honoriert. Laut dem Gebührenanspruchsgesetz können Stundensätze von bis zu 150,- Euro verrechnet werden. Kann man einen höheren außergerichtlichen Stundensatz nachweisen, kann man auch diesen verrechnen. Ähnliche Honorare werden auch von Versicherungen bezahlt.
Dass es natürlich nicht nur Vorteile gibt, sondern auch schwierige Situationen, möchte ich nicht verheimlichen. So schätze ich die Situation nicht sehr, mein Gutachten vor Gericht „verteidigen“ zu müssen. Aber selbst daraus kann man vieles für sich mitnehmen. Man lernt dort wie fast nirgendwo, sich und sein Fachwissen professionell durchzusetzen.
Und weil diese Tätigkeit eben nicht so einfach ist, man sie aber trotzdem erlernen kann, haben wir das Sachverständigen-Curriculum bei NEUROPSY entwickelt. Dabei werden alle relevanten Fachbereiche in Theorie und Praxis vorgestellt. Sie haben dabei die Möglichkeit, die Referenten – alles erfahrene Sachverständige – kennenzulernen. Und letztendlich gibt es auch die Möglichkeit, sich über NEUROPSY mit KollegInnen zu vernetzten, Supervisionen zu vereinbaren oder im Rahmen eines monatlichen Stammtisches Erfahrungen auszutauschen und Tipps zu bekommen.
In diesem Sinne möchte ich Sie nochmals dazu ermutigen, über den (Zweit- oder Neben-)Beruf einer:s klinisch-psychologischen Sachverständigen nachzudenken und sich bei Fragen, Anregungen oder Sonstigem bei uns zu melden.
Liebe kollegiale Grüße
Dr. Thomas Bodner
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