Anerkennung unserer Fortbildungen
Fortbildungsnachweis gemäß § 33 Psychologengesetz 2013
Unsere Fortbildungen wurden nach der aktuellen Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz konzipiert und können daher für die gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß § 33 Psychologengesetz 2013 verwendet werden.
Spezialisierung Klinische Neuropsychologie
Unser theoretisches Curriculum umfasst 120 Fortbildungseinheiten. Beim Nachweis dieser 120 Einheiten erhalten Sie von uns ein Abschlusszertifikat. Dieses können Sie gemeinsam mit dem Nachweis Ihrer praktischen Weiterbildung und der Supervision beim Bundesministerium für Gesundheit für die Eintragung der Spezialisierung Klinische Neuropsychologie einreichen!
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gesellschaft für Neuropsychologie (GNP)
Die einzelnen Fortbildungspunkte für das GNP Curriculum finden Sie in der jeweiligen Seminarbeschreibung.
Schweizerische Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP)
Für alle GNP-akkreditierten Veranstaltungen wurden ebenso Credits bei der SVNP beantracht. Die Anzahl der Credits entsprechen den angegebenen Einheiten.
Psychotherapeutenkammern (PTK) in Deutschland
Es ist möglich unsere Fortbildungsbestätigungen im Nachhinein bei der jeweiligen Psychotherapeutenkammer, bei der eine Mitgliedschaft vorliegt (z.B. PTK Bayern oder Berlin) einzureichen und diese anrechnen zu lassen. Bei Fragen treten Sie hierzu gerne mit uns in Kontakt. Sofern für eine Fortbildung DFP Punkte bei der österreichischen Ärztekammer beantragt und bewilligt wurden, ist diese in der Regel bei den PTKs in Deutschland anrechenbar.
Zu den Fortbildungen für Psycholog:innen, Klinische Psycholog:innen und Gesundheitspsycholog:innen
Fortbildungsnachweis gemäß § 14 Psychotherapiegesetz 2014
Unsere Fortbildungen wurden nach der aktuellen Fort- und Weiterbildungsrichtlinie des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz konzipiert und können daher für die gesetzliche Fortbildungspflicht gemäß § 14 Psychotherapiegesetz 2014 verwendet werden.
Fortbildungen für Psychotherapeut:innen
Klinische Neuropsychologie für Psychotherapeut:innen
Derzeit ist die Anrechnung der DFP Punkte der Ärztekammer für einige unserer Fortbildungen in Arbeit. Für welche Fortbildungen die DFP Punkte beantragt wurden/werden finden Sie hier.